Allgemeines
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Abweichende, zusätzlich oder ergänzend gestellte Bedingungen werden ohne unsere schriftliche Bestätigung selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. wir behalten uns die Anpassung an eine veränderte Kostenlage vor.
Preise
Die in der Preisliste genannten Preise sind Bruttopreise, an denen der mit dem Käufer vereinbarte Rabatt gekürzt wird. Alle in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, denen keine schriftlichen Angebote vorausgegangen sind, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Verpackung
Das von uns verwendete Verpackungsmaterial ist in der Regel recyclingfähige Transportverpackung.
Die Kosten für Verpackung sind i.d.R. im Preis enthalten, aufwendige Transportverpackung ausgenommen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk oder einer namentlich genannten Station auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir wie folgt:
Sendungen bis ca. 40 kg per Paketdienst, darüber per Spedition.
Ab einem Nettowarenwert von EUR 600 liefern wir frei Empfangsort, Rolle zu Lasten des Käufers.
Ab einem Nettowarenwert von EUR 750 liefern wir frei Haus d.h. frachtkostenfrei.
Ausführung
Die in Katalog und Preisliste genannten Maße sind Annäherungswerte d.h. wir behalten uns geringfügige Änderungen in Ausführung, Ausstattung und technischer Beschaffenheit - insbesondere bei technischem Fortschritt- vor, sofern diese nach der Verkehrsanschaung als zumutbar anzusehen sind. Dabei bleibt der vereinbarte Preis unverändert.
Sonderfertigung
Bei Sonderanfertigungen gelten Mengenangaben stets als annäherungsweise vereinbart und dürfen aus Gründen besserer Rohstoffausnutzung, insbesondere bei Mindermengen um bis zu 20% überschritten werden, solange sich dadurch kein Aufpreis von mehr als EUR 200,-- ergibt. Zeigt sich nach Übernahme eines Sonderanfertigungsauftrages, daß dieser aus technischen Gründen von uns nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand ausgeführt werden kann, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Haben wir im Vertrauen auf die Ausführung des Auftrages bereits Leistungen erbracht oder Aufwendungen getätigt, so sind wir berechtigt, hierfür Ersatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung in Höhe der Materialkosten zu verlangen oder Abschlagszahlungen je nach Produktionsfortschritt zu fordern. Sonderfertigungen sind bei vertragsgemäß erfolgter Lieferung von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
Gewährleistung
Falschlieferungen, Fehlmengen sowie Mengen der gelieferten Ware hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Wochentagen und immer vor Weiterverkauf, Verarbeitung oder Einbau schriftlich unter Angabe der Rechnungsdaten anzuzeigen. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Rücksendungen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Genehmigung erfolgen. Für alle gelieferten Waren übernehmen wir Gewährleistung in der Weise, daß wir innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung Sachmängel kostenlos beseitigen oder kostenlosen Ersatz liefern. Ist eine Nachbesserung fehlgeschlagen, unmöglich oder nicht zumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jeweils die Zahlung eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages durch den Käufer. Bei allen Reklamationen muß uns die Gelegenheit gegeben werden, die beanstandete Ware zu besichtigen.
Haftung
Gegenüber nicht kaufmännischen Auftraggebern haften wir für Verschulden beim Vertragsabschluß, positive Forderungsverletzung und unerlaubte Handlung - bei sonstigen Ersatzansprüchen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber kaufmännischen Auftraggebern sind Schadensersatzpflichten jeder Art auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das dreifache des Auftragswertes der von der Pflichtverletzung betroffenen Menge übersteigen, werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen ersetzt.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der von uns in Anspruch genommenen Bankzinsen, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu vergüten. Ist eine Rechnung überfällig, kann für andere kein Skonto gewährt werden. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fällig. Wir sind ferner berechtigt, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, falls der Käufer sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen hat der Käufer zu übernehmen. Sie werden gesondert berechnet und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Hinweis: Wir wenden das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen(§284 BGB)" an.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange noch Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer (auch wegen Zinsen, Spesen, und Kosten) bestehen. Mit Annahme der Ware verpflichtet sich der Käufer, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zu liefern. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Hier tritt er bereits mit Auftragsvergabe die Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Vorbehaltsware darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verpfändet oder sicherübereignet werden. Im Konkurs machen wir von unserem Aussonderungsrecht nach 43 K.O. und unserem Recht auf Ersatzaussonderung nach §46 K.O. Gebrauch.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Ramberg/Pfalz.
Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand Landau/Pfalz. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.